I. Der 1977 geborene Kläger begehrt nach einem Fachrichtungswechsel weitere Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG). Vom Wintersemester 1996/97 bis zum Sommersemester 1998 (vier Fachsemester) hat er Zahnmedizin an der Universität D. studiert und in dieser Zeit Ausbildungsförderung erhalten. Zum Wintersemester 1998/99 ließ er sich an der Technischen Universität Dr. für den Studiengang Medizin einschreiben. Da das Landesprüfungsamt seine bisherigen Studienleistungen als zwei vorklinische Semester auf das Medizinstudium anrechnete, wurde er in das dritte Fachsemester eingestuft.
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