VERWALTUNGSGERICHT STUTTGART
Im Namen des Volkes
Urteil
In der Verwaltungsrechtssache
wegen Ausbildungsförderung
hat das Verwaltungsgericht Stuttgart - 11. Kammer - aufgrund der mündlichen Verhandlung
vom 03. April 2009
für R e c h t erkannt:
Das Verfahren wird eingestellt, soweit die Klage zurückgenommen wurde.
Der Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger Ausbildungsförderung für den Bewilligungszeitraum September 2005 bis August 2006 in gesetzlicher Höhe zu bewilligen.
Die Bescheide des Studentenwerks Stuttgart vom 27.04.2006 und vom 29.11.2006 werden aufgehoben, soweit sie dem entgegenstehen.
Der Beklagte trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens einschließlich der Kosten des Revisionsverfahrens.
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