LAG Berlin - Urteil vom 26.01.1995
7 Sa 33/94
Normen:
BGB § 611 Abs. 1 ; DEB SpO § 50 ; GG Art. 12 Abs. 1 ;
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 17.09.1993 - Vorinstanzaktenzeichen 54 Ca 11462/92

Aus- und Weiterbildungsentschädigung bei Vereinswechsel eines Eishockeyspielers

LAG Berlin, Urteil vom 26.01.1995 - Aktenzeichen 7 Sa 33/94

DRsp Nr. 2002/8011

Aus- und Weiterbildungsentschädigung bei Vereinswechsel eines Eishockeyspielers

Eine Aus- und Weiterbildungsentschädigung im Falle des Wechsels eines Eishockeyspielers von einem Verein zu einem anderen Verein entspricht den Regelungen, die für die dem Deutschen Eishockey-Bund angehörenden Eishockeyvereine in der Spielordnung verbindlich festgelegt worden sind und ist daher nicht rechtswidrig.

Normenkette:

BGB § 611 Abs. 1 ; DEB SpO § 50 ; GG Art. 12 Abs. 1 ;

Hinweise:

Siehe hierzu die aufhebende Entscheidung des BAG vom 20.11.1996 - 5 AZR 518/95 - DRsp-ROM Nr. 1997/3604 -.

Vorinstanz: ArbG Berlin, vom 17.09.1993 - Vorinstanzaktenzeichen 54 Ca 11462/92