Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz vom 14.09.2011, Az.:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 554,70 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.05.2011 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|