Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 24.06.2009 -
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 24.06.2009 wie folgt abgeändert:
Die Beklagte wird auf den Hilfsantrag der Klägerin verurteilt, dem Antrag der Klägerin auf Erhöhung der monatlichen Arbeitszeit als Flugsicherheitsfachkraft auf dem Köln/Bonner Flughafen von 150 Stunden auf 160 Stunden monatlich zuzustimmen.
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