SG Hamburg, vom 01.03.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 62 AS 394/06
Aufschiebende Wirkung von Widerspruch und Anfechtungsklage gegen Erstattung zu Unrecht erbrachter Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende
LSG Hamburg, Beschluß vom 29.05.2006 - Aktenzeichen L 5 B 77/06 ER AS
DRsp Nr. 2007/20149
Aufschiebende Wirkung von Widerspruch und Anfechtungsklage gegen Erstattung zu Unrecht erbrachter Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende
Wird gegen Bescheide, die eine Erstattung von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende zum Gegenstand haben, Widerspruch oder Anfechtungsklage erhoben, so kommt dem eine aufschiebende Wirkung zu. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]