SG München, vom 20.07.2006 - Vorinstanzaktenzeichen S 38 KA 1287/06
Aufschiebende Wirkung von Rechtsbehelfen bei feststellenden Verwaltungsakten im sozialgerichtlichen Verfahren
LSG Bayern, Beschluss vom 28.03.2007 - Aktenzeichen L 12 B 835/06 KA ER
DRsp Nr. 2008/8831
Aufschiebende Wirkung von Rechtsbehelfen bei feststellenden Verwaltungsakten im sozialgerichtlichen Verfahren
Bei feststellenden Verwaltungsakten ist die aufschiebende Wirkung aus § 86a Abs. 1 S. 1 und 2 SGG nicht zu versagen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]