I. Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Bayreuth vom 24.07.2009 wird zurückgewiesen.
II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung zu tragen.
III. Der Streitwert wird auf EUR 23.000,00 festgesetzt.
I. Der Antragsteller begehrt die Herstellung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs gegen einen Beitragsnachforderungsbescheid.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|