Soweit die Beteiligten den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt haben, wird das Verfahren eingestellt und der Beschluss des Verwaltungsgerichts - 15. Kammer - vom 16. Juni 2009 für unwirksam erklärt.
Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.
Der Antrag auf Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren wird abgelehnt.
Gerichtskosten (Gebühren und Auslagen) werden nicht erhoben.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|