SG Karlsruhe, vom 08.03.2005 - Vorinstanzaktenzeichen S 2 AL 3447/04
Aufrechnungserklärung als Verwaltungsakt
LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 31.03.2006 - Aktenzeichen L 3 AL 1515/05
DRsp Nr. 2007/19887
Aufrechnungserklärung als Verwaltungsakt
Die Aufrechnung nach § 51 Abs. 2SGB I darf nicht die Rechtsform eines Verwaltungsaktes haben. Ein insoweit gleichwohl ergangener Aufrechnungsbescheid ist aufzuheben. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]