Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Berufung in dem Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 22. September 2015 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch für das Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten.
Der Kläger begehrt die Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 22. September 2015.
In der Hauptsache wendet sich der Kläger gegen die (teilweise) Aufrechnung in Höhe von 77,44 € mit einer erneuten Kostenforderung (über 618,40 €).
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