LSG Berlin-Brandenburg - Beschluss vom 31.07.2015
L 25 AS 1911/14 B PKH
Normen:
SGG § 73a; SGB II § 42a Abs. 2;
Vorinstanzen:
SG Cottbus, vom 28.02.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 21 AS 598/13

Aufrechnung i.H.v. 10 v.H. des Regelbedarfs; verfassungsrechtliche Bedenken; Prozesskostenhilfe; hinreichende Erfolgsaussichten

LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 31.07.2015 - Aktenzeichen L 25 AS 1911/14 B PKH

DRsp Nr. 2015/18517

Aufrechnung i.H.v. 10 v.H. des Regelbedarfs; verfassungsrechtliche Bedenken; Prozesskostenhilfe; hinreichende Erfolgsaussichten

Auf die Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Cottbus vom 28. Februar 2014 aufgehoben.

Der Klägerin wird für das Klageverfahren mit Wirkung ab dem 26. Februar 2014 Prozesskostenhilfe ohne Festsetzung von Monatsraten und aus dem Vermögen zu zahlenden Beträgen unter Beiordnung ihres Verfahrensbevollmächtigten bewilligt.

Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.

Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.

Normenkette:

SGG § 73a; SGB II § 42a Abs. 2;

Gründe: