LSG Bayern - Urteil vom 15.02.2019
L 4 KR 739/17
Normen:
OPS (2014);
Vorinstanzen:
SG München, vom 22.11.2017 - Vorinstanzaktenzeichen S 39 KR 742/16

Aufrechnung gegen einen Vergütungsanspruch aus einer stationären BehandlungEinordnung der Kodierung nach dem OPSWortlautgenaue Kodierung

LSG Bayern, Urteil vom 15.02.2019 - Aktenzeichen L 4 KR 739/17

DRsp Nr. 2019/4413

Aufrechnung gegen einen Vergütungsanspruch aus einer stationären Behandlung Einordnung der Kodierung nach dem OPS Wortlautgenaue Kodierung

Die Einordnung der Kodierung nach dem OPS ist eine Rechtsfrage und somit Aufgabe des Gerichts.2. Bei der Kodierung ist grundsätzlich nach dem Wortlaut der OPS 2014 vorzugehen.

Tenor

I.

Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 22. November 2017 wird zurückgewiesen.

II.

Die Beklagte trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens.

III.

Die Revision wird nicht zugelassen.

IV.

Der Streitwert wird auf 3.861,83 EUR festgesetzt.

Normenkette:

OPS (2014);

Tatbestand