Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt.
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt.
I.
Der Antragsteller begehrt im Wege der einstweiligen Anordnung die Aufnahme als Mitglied bei der Antragsgegnerin, insbesondere ist streitig, ob bzw. in welcher Weise er (noch) gegenüber der Antragsgegnerin eine Wahlerklärung abzugeben hat.
Mit dem Beschluss des SG Stralsund vom 05. Juli 2019 –
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|