Die Parteien streiten im Berufungsverfahren noch um die von der Klägerin beantragte Auflösung des Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer Abfindung nach ausgesprochener außerordentlicher Arbeitgeberkündigung.
Die Klägerin war seit 01.01.1995 bei der Beklagten als kaufmännische Angestellte tätig. Ihr monatliches Bruttoentgelt betrug zuletzt 2.370,-- Euro.
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