Der Beschluss des Arbeitsgerichts Essen vom 15.12.2009 wird unter Zurückweisung der Beschwerde im Übrigen teilweise abgeändert:
Das nach § 78 a BetrVG mit dem Beteiligten zu 2) begründete Arbeitsverhältnis wird aufgelöst.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
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