Unter Zurückweisung der Anschlussberufung der Klägerin wird auf die Berufung der Beklagten das Urteil des Arbeitsgerichts Herford vom 08.09.2009 –
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten im Wesentlichen um den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses und insbesondere um die Frage der "Postbeschäftigungsunfähigkeit" der Klägerin und die hieran geknüpfte Auflösung des Arbeitsverhältnisses gemäß §
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