Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 20.09.2011 -
Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien aufgrund auflösender Bedingung nicht am 25.02.2011, sondern mit Ablauf des 21.03.2011 geendet hat.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die weitergehende Berufung des Klägers wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits (1. und 2. Instanz) trägt der Kläger.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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