LSG Rheinland-Pfalz - Beschluß vom 19.09.2006 L 3 ER 161/06 AS
Normen:
SGB II § 22 Abs. 1 S. 1 § 22 Abs. 1 S. 2 ;
Vorinstanzen:
SG Mainz, vom 11.08.2006 - Vorinstanzaktenzeichen S 2 ER 174/06 AS
Aufklärungspflicht des Leistungsträgers beim Anspruch auf Arbeitslosengeld II
LSG Rheinland-Pfalz, Beschluß vom 19.09.2006 - Aktenzeichen L 3 ER 161/06 AS
DRsp Nr. 2007/20411
Aufklärungspflicht des Leistungsträgers beim Anspruch auf Arbeitslosengeld II
Auf Anforderungen bei der Angemessenheit einer Wohnung hinsichtlich der Wohnungsgröße in Quadratmetern bezogen auf den allein stehenden Hilfebedürftigen bzw den Kaltmietpreis pro Quadratmeter Wohnfläche hat der Leistungsträger im Rahmen des § 22 Abs. 1 S. 2 SGB II hinzuweisen und den Hilfebedürftigen darüber aufzuklären, dass die Bemühungen um eine den Vorgaben entsprechende Wohnung nachzuweisen sind. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
SGB II § 22 Abs. 1 S. 1 § 22 Abs. 1 S. 2 ;
Vorinstanz: SG Mainz, vom 11.08.2006 - Vorinstanzaktenzeichen S 2 ER 174/06 AS