Die Parteien streiten im Rahmen einer Vollstreckungsgegenklage darüber, ob die Beklagte als Erbin des Arbeitnehmers B. (Erblassers) Anspruch auf Zahlung einer Abfindung aus einem zwischen der Klägerin und dem Erblasser geschlossenen Vergleich hat.
Die Klägerin war Arbeitgeberin des Erblassers. Sie hatte das Arbeitsverhältnis am 1. Oktober 1999 zum 31. Dezember 2000 gekündigt. Der deswegen geführte Kündigungsschutzprozeß wurde am 11. Januar 2000 durch einen Prozeßvergleich erledigt, der ua. wie folgt lautet:
"Vergleich
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