LAG Köln - Urteil vom 28.06.2012
6 Sa 324/12
Normen:
§ 110 ArbGG; Art. 5 Abs. 3 GG; § 1 NV-Bühne;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 17.01.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 12 Ha 2/11

Aufhebungsklage; überwiegend künstlerische Tätigkeit; Bühnentechniker;

LAG Köln, Urteil vom 28.06.2012 - Aktenzeichen 6 Sa 324/12

DRsp Nr. 2013/21

Aufhebungsklage; überwiegend künstlerische Tätigkeit; Bühnentechniker;

Die grundsätzliche Wirksamkeit der vertragsrechtlichen Festlegung einer überwiegend künstlerischen Tätigkeit im Bereich des sog. nachgeordneten Bühnenpersonals (hier: Tontechniker) schließt den Missbrauch im Einzelfall nicht aus. An die Darlegung und den Nachweis eines solchen Ausnahmefalls sind strenge Anforderungen zu stellen.

Tenor

1.

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 17.01.2012 - 2 Ha 2/11 - wird zurückgewiesen.

2.

Die Kosten der Berufung trägt der Kläger.

3.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

§ 110 ArbGG; Art. 5 Abs. 3 GG; § 1 NV-Bühne;

Tatbestand

Die Parteien streiten im Rahmen einer Aufhebungsklage nach § 110 ArbGG über die Wirksamkeit der Beendigung eines zum 31.08.2009 befristeten Arbeitsverhältnisses, aufgrund einer dem Kläger am 14.10.2008 ausgesprochenen Nichtverlängerungsmitteilung.