LSG Niedersachsen-Bremen - Urteil vom 25.04.2018
L 7 AS 167/16
Normen:
SGB II § 40 Abs. 2 Nr. 3; SGB III § 330 Abs. 3 S. 1;
Vorinstanzen:
SG Hannover, vom 15.12.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 79 AS 4380/12

Aufhebungs- und Erstattungsentscheidungen über Leistungen nach dem SGB IIBesonders schwere SorgfaltspflichtverletzungFeststellung der Wirksamkeit eines Darlehensvertrag unter Verwandten unter Heranziehung der Kriterien des Fremdvergleichs

LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 25.04.2018 - Aktenzeichen L 7 AS 167/16

DRsp Nr. 2019/7811

Aufhebungs- und Erstattungsentscheidungen über Leistungen nach dem SGB II Besonders schwere Sorgfaltspflichtverletzung Feststellung der Wirksamkeit eines Darlehensvertrag unter Verwandten unter Heranziehung der Kriterien des Fremdvergleichs

1. Auch für den Nachweis eines nach einem Geldzufluss behaupteten Darlehensvertrages unter Freunden gelten Mindestanforderungen, um eine Darlehensgewährung von einer Schenkung oder einer ggf. auch freiwilligen Unterhaltsgewährung abzugrenzen. Dem Hilfebedürftigen obliegen insoweit Mitwirkungspflichten bei der Aufklärung; die Nichterweislichkeit der Tatsachen geht zu seinen Lasten.