Auf die Berufung der Beklagten wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Berlin vom 17. Juli 2008 aufgehoben und der Rechtsstreit zur erneuten Entscheidung an das Sozialgericht Berlin zurückverwiesen.
Die Kostenentscheidung bleibt der Entscheidung des Sozialgerichts vorbehalten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten über die Gewährung einer Rente wegen Erwerbsminderung.
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