LSG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 18.05.2022
L 32 AS 1379/20
Normen:
SGG § 193 Abs. 1;
Vorinstanzen:
SG Frankfurt (Oder), vom 28.08.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 17 AS 446/20

Aufhebung eines EingliederungsverwaltungsaktsEignung und Zumutbarkeit der in einer Eingliederungsvereinbarung bzw. im ersetzenden Verwaltungsakt zu regelnden Rechte und Pflichten der BeteiligtenKenntnis des EingliederungsbedarfsPotenzialanalyse als wesentliche Verfahrenshandlung

LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 18.05.2022 - Aktenzeichen L 32 AS 1379/20

DRsp Nr. 2022/15034

Aufhebung eines Eingliederungsverwaltungsakts Eignung und Zumutbarkeit der in einer Eingliederungsvereinbarung bzw. im ersetzenden Verwaltungsakt zu regelnden Rechte und Pflichten der Beteiligten Kenntnis des Eingliederungsbedarfs Potenzialanalyse als wesentliche Verfahrenshandlung

1. Die Beurteilung der Eignung und Zumutbarkeit der in der Eingliederungsvereinbarung bzw im ersetzenden Verwaltungsakt zu regelnden Rechte und Pflichten der Beteiligten ist von der Kenntnis des Eingliederungsbedarfs und der weiteren Feststellungen nach § 15 Abs 1 SGB II abhängig.2. Die Potenzialanalyse stellt eine wesentliche Verfahrenshandlung dar, deren Missachtung gegen das Verbot des vorzeitigen Verfahrensabschlusses verstößt.3. Ermessenserwägungen in schriftlich begründeter Form sind wegen der Begründungspflicht des eine Eingliederungsvereinbarung ersetzenden Verwaltungsaktes (§ 35 Abs 1 S 3 SGB X) unverzichtbar, wobei jede im Verwaltungsakt geregelte Obliegenheit oder Pflicht mit entsprechenden Ermessensbegründungen untersetzt werden muss.

Tenor

Der mit Zustellungsurkunde vom 3. September 2020 zugestellte Gerichtsbescheid vom 7. August 2020 wird aufgehoben.

Der mit Zustellungsurkunde vom 9. Oktober 2020 zugestellte Gerichtsbescheid vom 28. August 2020 wird aufgehoben.