LSG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 29.03.2018
L 32 AS 2305/15
Normen:
SGB X § 84; SGB X § 67 Abs. 1 S. 1;
Vorinstanzen:
SG Berlin, vom 05.08.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 77 AS 7247/15

Aufhebung eines Aktenvermerks in einer Leistungsakte nach dem SGB IIBegriff der SozialdatenRechtliche Wertungen in Entscheidungsentwürfen

LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 29.03.2018 - Aktenzeichen L 32 AS 2305/15

DRsp Nr. 2019/15353

Aufhebung eines Aktenvermerks in einer Leistungsakte nach dem SGB II Begriff der Sozialdaten Rechtliche Wertungen in Entscheidungsentwürfen

1. Bewertungen, die aus einzelnen Informationen über persönliche oder sachliche Verhältnisse eines Leistungsbeziehers gezogen werden, sind selbst keine Einzelangaben über diese Verhältnisse.2. In Entscheidungsentwürfen niedergelegte (vorläufige) rechtliche Wertungen oder Analysen sind ebenfalls keine Sozialdaten, denn diese stellen keine Informationen über den Betroffenen dar, sondern geben Auskunft darüber, wie die Behörde auf der Grundlage solcher Sozialdaten zu entscheiden gedenkt.

Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Berlin vom 5. August 2015 wird zurückgewiesen. Die Beteiligten haben einander außergerichtliche Kosten auch des Berufungsverfahrens nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB X § 84; SGB X § 67 Abs. 1 S. 1;

Tatbestand:

Der Kläger begehrt von dem Beklagten die Aufhebung eines Aktenvermerks.

Der im Mai 1967 geborene Kläger bezog vom Beklagten Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) u. a. vom 1. August 2010 bis 31. Januar 2011 (Bescheid vom 29. Juni 2010 in der Fassung des Änderungsbescheides vom 27. Oktober 2010).