Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Sozialgerichts Berlin vom 22. Mai 2015 geändert. Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen den Bescheid vom 23. April 2015 wird ab 10. Juli 2015 angeordnet. Die Aufhebung der Vollziehung des Bescheides vom 23. April 2015 hinsichtlich der Zeit vom 01. Mai 2015 bis 10. Juli 2015 wird abgelehnt.
Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.
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