LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 14.03.2011
17 Sa 1673/10
Normen:
KSchG § 1; ArbGG § 5 Abs. 1 S. 3; GmbHG § 46 Nr. 5; BGB § 611 Abs. 1; BGB § 623;
Vorinstanzen:
ArbG Wiesbaden, vom 09.09.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 1969/09

Aufhebung des Arbeitsverhältnis bei Abschluss eines Geschäftsführerdienstvertrages; erweiterte Annexkompetenz der Gesellschafterversammlung; unbegründete Kündigungsschutzklage bei unsubstantiierten Darlegungen zu ruhendem Arbeitsverhältnis

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 14.03.2011 - Aktenzeichen 17 Sa 1673/10

DRsp Nr. 2011/16107

Aufhebung des Arbeitsverhältnis bei Abschluss eines Geschäftsführerdienstvertrages; erweiterte Annexkompetenz der Gesellschafterversammlung; unbegründete Kündigungsschutzklage bei unsubstantiierten Darlegungen zu ruhendem Arbeitsverhältnis

1. Streitgegenstand einer Kündigungsschutzklage ist die Frage, ob ein Arbeitsverhältnis aus Anlass einer ganz bestimmten Kündigung zu dem beabsichtigten Termin aufgelöst worden ist; mit Rechtskraft eines der Klage stattgebenden Urteils ist festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis durch die angegriffene Kündigung zu dem bestimmten Termin nicht aufgelöst worden ist. 2. Für das Vorliegen eines Arbeitsverhältnisses trägt der Kläger die Darlegungs- und Beweislast; behauptet der gekündigte Geschäftsführer, dass zwei schuldrechtliche Rechtsverhältnisse bestanden haben, nämlich das der Geschäftsführerbestellung zugrunde liegende Rechtsverhältnis und daneben ein ruhendes Arbeitsverhältnis, trägt er hierfür im Erkenntnisverfahren die Darlegungslast und hat im Einzelnen die Tatsachen darzulegen, aus denen darauf geschlossen werden kann, dass eine klar unterscheidbare und trennbare Doppelstellung vorlag.