Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Würzburg vom 24.10.2013 wird verworfen.
I.
Streitig sind Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes (Arbeitslosengeld II - Alg II -) nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II).
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