1. Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Koblenz - Auswärtige Kammern Neuwied - vom 22. März 2010 - 5 Ca 2411/07 - wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.
2. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I. Die gesetzlich vorgesehene Nachprüfung von ursprünglich ratenfrei gewährter Prozesskostenhilfe im Rahmen eines Kündigungsschutzverfahrens führte im vorliegenden Fall zunächst zu einer mit Beschluss des Arbeitsgerichts Koblenz - Auswärtige Kammern Neuwied - vom 11. September 2009 erfolgten Festsetzung einer monatlichen Rate in Höhe von 30,-- € bei angefallenen Gerichts- und Rechtsanwaltskosten von insgesamt 1.639,36 €.
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