OVG Sachsen - Urteil vom 22.06.2010
4 A 111/08
Normen:
WoGG § 5 Abs. 2 Nr. 1, 2; WoGG § 11 Abs. 1; WoGG § 27 Abs. 1 S. 2; WoGG § 29 Abs. 3; WohngeldVO § 6 Abs. 2;
Vorinstanzen:
VG Dresden, vom 11.05.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 11 K 513/06

Aufhebung der Bewilligung von Wohngeld im Fall der Gewährung von Arbeitslosengeld nach Beantragung und vor Bewilligung von Wohngeld

OVG Sachsen, Urteil vom 22.06.2010 - Aktenzeichen 4 A 111/08

DRsp Nr. 2010/12687

Aufhebung der Bewilligung von Wohngeld im Fall der Gewährung von Arbeitslosengeld nach Beantragung und vor Bewilligung von Wohngeld

Bei der Einkommensermittlung, die nach § 11 Abs. 1 WoGG grundsätzlich nur aufgrund der im Zeitpunkt der Antragstellung bekannten Daten zu erfolgen hat, ist im Hinblick auf § 29 Abs. 3 WoGG auch Arbeitslosengeld, das erst mehrere Wochen nach Stellung des Wohngeldantrags, aber lange vor Erlass des Wohngeldbescheids bewilligt wird, zu berücksichtigen. Darüber hinaus ist in einem solchen Fall der Bewilligungszeitraum, der nach § 27 Abs. 1 S. 1 WoGG in der Regel zwölf Monate umfasst, gemäß § 27 Abs. 1 S. 2 WoGG bis zum Ende der Arbeitslosengeldzahlungen - hier nach einem halben Jahr - zu verkürzen.

Tenor