ArbG Koblenz, vom 27.05.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 368/03
Aufhebung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe bei Nichtvorlage angeforderter Änderungserklärung
LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 01.09.2005 - Aktenzeichen 10 Ta 191/05
DRsp Nr. 2006/1786
Aufhebung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe bei Nichtvorlage angeforderter Änderungserklärung
Gibt der Antragsteller trotz wiederholter Aufforderungen des Gerichts keine Erklärung dazu ab, ob eine Änderung seiner persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse eingetreten ist, kann das Gericht nach § 124 Nr. 2 ZPO die Bewilligung der Prozesskostenhilfe aufheben.