SG Hamburg, vom 26.04.2002 - Vorinstanzaktenzeichen S 13 AL 1239/01
Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosenhilfe für die Vergangenheit, Wirkung der persönlichen Arbeitslosmeldung, Begrenzung des Erlöschens auf 3 Monate
LSG Hamburg, Urteil vom 04.05.2005 - Aktenzeichen L 5 AL 37/02
DRsp Nr. 2008/16937
Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosenhilfe für die Vergangenheit, Wirkung der persönlichen Arbeitslosmeldung, Begrenzung des Erlöschens auf 3 Monate
§ 122 Abs. 2 Nr. 2SGB III ist im Wege der richterlichen Rechtsfortbildung dahingehend zu ergänzen, dass sich die Erlöschenswirkung - bei Vorliegen der übrigen Leistungsvoraussetzungen - auf einen Zeitraum von 3 Monaten beschränkt, da insoweit eine planwidrige Unvollständigkeit des positiven Gesetzes vorliegt, die nach den hierfür geltenden Kriterien zu schließen ist. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]