LSG Nordrhein-Westfalen - Urteil vom 16.07.2008
L 12 AL 38/07
Normen:
SGB III § 133 Abs. 1 § 330 Abs. 2 ; SGB X § 45 Abs. 2 S. 3 Nr. 3 ;

Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosengeld, Rücknahme des Bewilligungsbescheides für die Vergangenheit, schutzwürdiges Vertrauen

LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 16.07.2008 - Aktenzeichen L 12 AL 38/07

DRsp Nr. 2008/20544

Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosengeld, Rücknahme des Bewilligungsbescheides für die Vergangenheit, schutzwürdiges Vertrauen

Die Unkenntnis des Leistungsempfängers von der teilweisen Rechtswidrigkeit einer Leistungsbewilligung beruht auf einer besonders schwerwiegenden Sorgfaltspflichtverletzung, wenn sich bei Erhalt des Bewilligungsbescheides bei Anstellen ganz naheliegender Überlegungen aufdrängt, dass die bewilligten Leistungen deshalb fehlerhaft zu hoch waren, weil sie über dem zuletzt bezogenen Nettoarbeitsentgelt lagen. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

SGB III § 133 Abs. 1 § 330 Abs. 2 ; SGB X § 45 Abs. 2 S. 3 Nr. 3 ;