I.
Der Kläger hat den Beklagten in den Rechtsstreiten Arbeitsgericht Berlin 56 Ca 203/98 und 56 Ca 206/98 auf Zahlung von Arbeitsentgelt und die Erteilung von Arbeitspapieren in Anspruch genommen. Das Arbeitsgericht hat ihm für diese Rechtsverfolgung Prozesskostenhilfe unter Beiordnung eines Rechtsanwalts bewilligt. Die Rechtsstreite wurden durch gerichtlich protokollierten Vergleich vom 16. April 1999 beendet.
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