Die Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts München vom 26.02.2014 wird zurückgewiesen.
II.Die Klägerin trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens.
III.Die Revision wird nicht zugelassen.
IV.Der Streitwert wird auf 5.000,00 Euro festgesetzt.
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