Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Berlin vom 27. September 2017 wird zurückgewiesen. Die Fortsetzungsfeststellungsklage und die weitergehenden Klagen werden abgewiesen. Die Beteiligten haben einander außergerichtliche Kosten auch des Verfahrens vor dem Landessozialgericht nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|