LSG Niedersachsen-Bremen - Beschluss vom 14.04.2011
L 7 AS 426/10 B
Normen:
Alg II-V (2008) § 3 Abs. 3 S. 3; SGB II § 11 Abs. 1 S. 1; SGB II § 11 Abs. 2 S. 1 Nr. 5; SGG § 192 Abs. 4 S. 1;
Vorinstanzen:
SG Hannover, vom 19.03.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 46 AS 570/09

Auferlegung von Verfahrenskosten auf die Behörde im sozialgerichtlichen Verfahren; Kosten für einen beauftragten Sachverständigen

LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 14.04.2011 - Aktenzeichen L 7 AS 426/10 B

DRsp Nr. 2011/15678

Auferlegung von Verfahrenskosten auf die Behörde im sozialgerichtlichen Verfahren; Kosten für einen beauftragten Sachverständigen

1. Bei der Berechnung von Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit sind nur solche zwischen den Beteiligten streitige Umstände, für deren Aufklärung es einer besonderen Sachkunde bedarf, einem Sachverständigenbeweis zugänglich, nicht aber die Beantwortung von Rechtsfragen, wie die Vermeidbarkeit von Ausgaben und ihr Missverhältnis zu den Erträgen (§ 3 Abs. 3 Alg II-V). 2. Die Kosten für einen beauftragten Sachverständigen sind deshalb nicht gemäß § 192 Abs. 4 SGG der Behörde wegen unterlassener Ermittlungen im Verwaltungsverfahren aufzuerlegen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Auf Beschwerde des Beklagten wird der Kostenbeschluss des Sozialgerichts Hannover vom 19. März 2010 aufgehoben.

Außergerichtliche Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.

Normenkette:

Alg II-V (2008) § 3 Abs. 3 S. 3; SGB II § 11 Abs. 1 S. 1; SGB II § 11 Abs. 2 S. 1 Nr. 5; SGG § 192 Abs. 4 S. 1;

Gründe:

I. Der Beklagte wendet sich gegen einen Kostenbeschluss gemäß § 192 Abs. 4 Sozialgerichtsgesetz (SGG).