Auf die Beschwerde von Rechtsanwalt L wird die im Urteil des Sozialgerichts Cottbus vom 23. Juli 2015 enthaltene Kostenentscheidung, mit der dem am Verfahren nicht Beteiligten Rechtsanwalt L die Kosten des Verfahrens auferlegt werden, aufgehoben.
Die außergerichtlichen Kosten von Rechtsanwalt L trägt die Staatskasse.
Der Streitwert des Beschwerdeverfahrens wird auf 105,00 EUR festgesetzt.
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