LSG Rheinland-Pfalz - Beschluss vom 25.02.2005
L 2 RJ 120/02
Normen:
SGG § 184 Abs. 2 § 192 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 § 192 Abs. 1 S. 3 § 202 ; ZPO § 287 ;

Auferlegung von Kosten gegen den Rentenversicherungsträger im sozialgerichtlichen Verfahren

LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 25.02.2005 - Aktenzeichen L 2 RJ 120/02

DRsp Nr. 2008/20548

Auferlegung von Kosten gegen den Rentenversicherungsträger im sozialgerichtlichen Verfahren

Die Verhängung von Kosten nach § 192 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGG ist gerechtfertigt, wenn ein Rentenversicherungsträger drei Tage vor einer anberaumten mündlichen Verhandlung erstmals gestützt auf Urteile anderer Landessozialgerichte neue, bisher nicht in das Gerichtsverfahren eingebrachte Verweisungsberufe benennt, ohne diese Urteile dem maßgeblichen Schriftsatz beizufügen, und wenn er trotz gerichtlicher Aufforderung einschlägige berufskundliche Unterlagen und Tarifverträge zu diesen Verweisungsberufen in der Folge bis zur mündlichen Verhandlung nicht vorlegt. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

SGG § 184 Abs. 2 § 192 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 § 192 Abs. 1 S. 3 § 202 ; ZPO § 287 ;