I. Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Augsburg vom 09.12.2008 wird zurückgewiesen.
II. Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
I. Der Beschwerdeführer wendet sich gegen die Auferlegung von Ordnungsgeld.
In einem Schwerbehindertenverfahren bat das Zentrum Bayern Familie und Soziales, Region Schwaben, (ZBFS) den Beschwerdeführer, einen ärztlichen Befundbericht über die Antragstellerin, seiner Patientin, zu erstatten. Nach vergeblichen Erinnerungen am 13.05.2008 und 11.08.2008 richtete das ZBFS an das Sozialgericht Augsburg (
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