Auf Arbeitslosenhilfe anrechenbares Einkommen des Ehegatten
BSG, Urteil vom 14.02.1989 - Aktenzeichen 7 RAr 30/88
DRsp Nr. 1999/6822
Auf Arbeitslosenhilfe anrechenbares Einkommen des Ehegatten
1. Das Einkommen des Ehegatten, das auf die Arbeitslosenhilfe anzurechnen ist, kann sich auch um solche Beiträge zu privaten Kranken- und Unfallversicherungen mindern, die der Arbeitslose für sich selbst abgeschlossen hat. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]