Auf die Beschwerde der Antragsteller zu 1 bis 4 wird der Beschluss des Sozialgerichts Gießen vom 6. August 2013 abgeändert. Der Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, den Antragstellern zu 1 bis 4 für die Zeit vom 16. Juli 2013 bis zur Rechtskraft der Entscheidung in der Hauptsache uneingeschränkte Grundleistungen nach §
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