LSG Baden-Württemberg, vom 22.11.2007 - Vorinstanzaktenzeichen L 7 AY 3271/06
SG Freiburg, - Vorinstanzaktenzeichen S 3 AY 2794/05
Asylbewerberleistungsrecht, Anspruch auf Analogleistungen, rechtsmissbräuchliche Beeinflussung der Aufenthaltsdauer, Auswirkungen elterlichen Fehlverhaltens auf Kinder
BSG, Urteil vom 17.06.2008 - Aktenzeichen B 8 AY 12/07 R
DRsp Nr. 2008/20812
Asylbewerberleistungsrecht, Anspruch auf Analogleistungen, rechtsmissbräuchliche Beeinflussung der Aufenthaltsdauer, Auswirkungen elterlichen Fehlverhaltens auf Kinder
1. Es liegt eine Klage auf höhere Leistungen vor, wenn der Asylbewerber statt der bezogenen Grundleistungen nunmehr Analogleistungen gem § 2 Abs. 1AsylbLG begehrt.2. In einem einerseits Analogleistungen gem § 2 Abs. 1AsylbLG ablehnenden, andererseits die Grundleistungen gem §§ 3ff AsylbLG weiterbewilligenden Bescheid liegt kein Grundlagenbescheid, der unabhängig von der aktuellen Leistungsgewährung eine hiervon abtrennbare Entscheidung über die Leistungsversagung nach § 2AsylbLG auf Dauer trifft, der bestandskräftige Bescheide über die Leistungsgewährung nach § 3AsylbLG nicht entgegenstehen. Bei einem solchen Bescheid werden Bescheide, die in der Folgezeit ergangen sind und diesen Bescheid abgeändert oder ersetzt haben, Gegenstand des Vorverfahrens nach § 86SGG oder des Gerichtsverfahrens nach § 96SGG.3. § 2 Abs. 1AsylbLG kann nicht dahingehend ausgelegt werden, dass Bezugszeiten anderer Leistungen als der nach § 3AsylbLG oder Zeiten ohne irgendeinen Leistungsbezug gleichgestellt werden.
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