Dem Antragsteller wird für das Beschwerdeverfahren gegen den Beschluss des Sozialgerichts Berlin vom 14. Dezember 2012 Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung bewilligt und Rechtsanwalt S L, B, beigeordnet.
Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Sozialgerichts Berlin vom 14. Dezember 2012 geändert. Der Antragsgegner wird - unter Anrechnung bereits ausgezahlter Beträge - verpflichtet, dem Antragsteller Grundleistungen nach §
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