Artikel 4. Übergangs- und Schlußvorschriften § 1 Anspruch auf Krankenbezüge in der Übergangszeit
LfzG ( Lohnfortzahlungsgesetz )
Für Fälle einer Arbeitsunfähigkeit im Sinne des § 1 des Lohnfortzahlungsgesetzes, die vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes eingetreten sind, sowie für Kuren im Sinne des § 7 des Lohnfortzahlungsgesetzes, die vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes angetreten sind, bleiben die bisherigen Vorschriften maßgebend.