Artikel 4. Übergangs- und Schlußvorschriften § 1 LfzG
FNA: 800-19-2
Fassung vom: 27.07.1969
Außerkraft mit dem: 31.12.2005
Stand: 01.07.2024
zuletzt geändert durch:
Gesetz über den Ausgleich von Arbeitgeberaufwendungen und zur Änderung weiterer Gesetze, BGBl. I 2005 S. 3686 vom 22.12.2005

Artikel 4. Übergangs- und Schlußvorschriften § 1 LfzG Anspruch auf Krankenbezüge in der Übergangszeit

Artikel 4. Übergangs- und Schlußvorschriften § 1 Anspruch auf Krankenbezüge in der Übergangszeit

LfzG ( Lohnfortzahlungsgesetz )

Für Fälle einer Arbeitsunfähigkeit im Sinne des § 1 des Lohnfortzahlungsgesetzes, die vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes eingetreten sind, sowie für Kuren im Sinne des § 7 des Lohnfortzahlungsgesetzes, die vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes angetreten sind, bleiben die bisherigen Vorschriften maßgebend.