Die Parteien streiten über den Erlass eines dinglichen Arrests in das Vermögen der Arrestbeklagten.
Der Arrestkläger betreibt in N... ein Autohaus. Die Arrestbeklagte war bei dem Arrestkläger in der Zeit vom 1.4.1992 bis zum 31.3.2000 und sodann ab dem 17.08.2001 als Verkäuferin tätig.
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