Die Parteien streiten in dem Berufungsverfahren unverändert darüber, ob das sie verbindende Arbeitsverhältnis aufgrund einer Anfechtungserklärung bzw. aufgrund von Kündigungen des Beklagten sein Ende gefunden hat.
Angefochten wurde der Arbeitsvertrag mit Schreiben vom 15.09.2003, dem Kläger zugegangen am 16.09.2003.
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