Die am 22.3.1932 geborene Klägerin (Kl.) war bei der Beklagten (Bekl.) seit dem 15.2.1972 zuletzt als Lektorin im Fachbereich Germanistik beschäftigt. Ihr durchschnittliches Bruttomonatseinkommen beträgt DM 3.800,00.
Mit Schreiben vom 18.2.1993 teilte der Leiter der Personalabteilung der Bekl. der Kl. mit, daß das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien mit Ablauf des 31.3.1993 gemäß §
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