»Ein freiwillig vom Arbeitgeber gewährtes Weihnachts- und Urlaubsgeld ist anteilig .. um die Zeiten zu kürzen, in denen sich die Arbeitnehmerin bzw. der Arbeitnehmer im Erziehungsurlaub befindet. Eine solche Kürzung stellt sich nicht als eine mittelbare Diskriminierung dar.«
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