LAG Düsseldorf - Urteil vom 28.01.2003
16 Sa 1378/02
Normen:
MTV Druckindustrie (1997) § 3 Ziffer 2 Durchführungsbestimmungen ;
Vorinstanzen:
ArbG Mönchengladbach, - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 2557/02

Arbeitszeitverkürzung; Umfang bezahlter Freistellungstage bei Arbeitsunfähigkeit

LAG Düsseldorf, Urteil vom 28.01.2003 - Aktenzeichen 16 Sa 1378/02

DRsp Nr. 2003/9477

Arbeitszeitverkürzung; Umfang bezahlter Freistellungstage bei Arbeitsunfähigkeit

»Beträgt die regelmäßige Arbeitszeit eines Arbeitnehmers der Druckindustrie nicht 35, sondern 40 Wochenstunden, kann der tarifliche Anspruch auf bezahlte Freistellung nicht für Zeiten gekürzt werden, in denen der Arbeitnehmer arbeitsunfähig erkrankt war und für die er einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall hatte.«

Normenkette:

MTV Druckindustrie (1997) § 3 Ziffer 2 Durchführungsbestimmungen ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über den Umfang bezahlter Freistellungstage des Klägers.